BFSG in Kraft: Barrierefreiheit wird Pflicht für Websites und Shops

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz verpflichtet viele Unternehmen, ihre Websites und Onlineshops barrierefrei zu gestalten. Was das konkret bedeutet, wen es betrifft und wie Sie den Einstieg finden. (Keine Rechtsberatung.)
Was das BFSG regelt
Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Es verpflichtet Unternehmen, bestimmte Produkte und Dienstleistungen barrierefrei anzubieten – dazu zählen ausdrücklich auch Websites und Apps im elektronischen Geschäftsverkehr. Vereinfacht gesagt: Wer online an Verbraucher verkauft oder Verträge anbahnt, etwa über einen Onlineshop, eine Buchungsstrecke oder eine Terminvereinbarung, muss diese Angebote so gestalten, dass auch Menschen mit Einschränkungen sie nutzen können.
Wen es betrifft – und wen nicht
Betroffen sind vor allem Anbieter von Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, also insbesondere Onlineshops und Online-Buchungen für Verbraucher. Für Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen (weniger als zehn Beschäftigte und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz), gelten Ausnahmen. Ob und wie Ihr konkretes Angebot unter das Gesetz fällt, sollten Sie im Zweifel rechtlich prüfen lassen – wir helfen bei der technischen und gestalterischen Einordnung.
Was Barrierefreiheit praktisch bedeutet
- Wahrnehmbar: ausreichende Kontraste, skalierbare Schrift und Alternativtexte für Bilder.
- Bedienbar: vollständige Nutzung per Tastatur, klare Fokus-Führung und verständliche Formulare mit hilfreichen Fehlermeldungen.
- Verständlich: klare Sprache, nachvollziehbare Navigation und konsistenter Seitenaufbau.
- Robust: sauberer Code, der mit Hilfstechnologien wie Screenreadern zusammenarbeitet.
So finden Sie den Einstieg
Der pragmatische Weg beginnt mit einer Bestandsaufnahme: Wo steht Ihre Website heute, welche Barrieren wiegen am schwersten, was lässt sich mit vertretbarem Aufwand beheben? Daraus entsteht eine priorisierte Maßnahmenliste – von schnellen Korrekturen wie Kontrasten und Alternativtexten bis zu strukturellen Anpassungen. Barrierefreiheit lohnt sich dabei doppelt: Sie erschließt zusätzliche Zielgruppen und verbessert nebenbei Bedienbarkeit und Suchmaschinen-Sichtbarkeit für alle Besucher.
Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen praxisorientierten Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Sie möchten wissen, wo Ihre Website steht? Fordern Sie über unser Kontaktformular eine Ersteinschätzung an.
Passend dazu: Barrierefrei nach BFSG mit Reuther Media und Gestaltung & Struktur.
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